Am Mittwochmorgen (15. Februar) wurde auf der Koksstraße in Dinslaken eine Leiche entdeckt.
Gegen 6.15 Uhr entdeckten - laut Polizeibericht - Passanten einen verletzten Mann auf der Koksstraße in Dinslaken. Sie alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Die Kriminalpolizei nahm die ersten Ermittlungen auf und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg ordnete der Richter die Obduktion an. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 51-jährigen Mann aus Dinslaken.
Mordkommission ermittelt
Die Rechtsmediziner stellten fest, dass das Verletzungsbild nicht mit einem zunächst angenommen Sturzgeschehen in Einklang zu bringen ist. Die Beamten ermitteln jetzt wegen eines Tötungsdeliktes.
Eine Mordkommission ist eingerichtet. Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle und das Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0203 280-0 entgegen.
Dinslaken/Duisburg Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, Mitte Februar seinen 51-jährigen Nachbarn in Lohberg niedergestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm zudem zwei Mordversuche und gefährliche Körperverletzung an.
Von Jörg Werner Zunächst war die Polizei von einem tragischen Unfall ausgegangen. Doch die Obduktion ergab, dass der 51-Jährige, den Nachbarn am 15. Februar dieses Jahres tot vor seinem Haus gefunden hatten, Opfer eines Verbrechens geworden war. Murat D. hat die Tat gestanden. In der übernächsten Woche beginnt vor dem Duisburger Landgericht der Prozess gegen den 27-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe weiterer Bluttaten vorwirft. Sie will, dass Murat D., den sie für schuldunfähig hält, dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird.
Dem Täter auf die Spur kam die Polizei, als Murat D. ein zweites Mal zustach. Opfer war wieder ein ebenfalls 51-jähriger Nachbar. Wie die Polizei ermittelte, klingelte der 27-Jährige am Abend des 28. Februar bei seinem Nachbarn und lockte ihn unter einem Vorwand aus dem Haus. Gemeinsam gingen die beiden über die Grabenstraße. An der Ecke Dorotheenstraße geschah dann die Tat. Der 27-Jährige stach seinem Nachbarn in den Hals. Dann entfernte er sich vom Tatort, soll aber wieder zurückgekehrt sein und ein zweites Mal - diesmal ins Gesicht des Opfers - zugestochen haben. Der Verletzte schleppte sich nach Hause, von wo aus seine Frau den Rettungsdienst alarmierte.
Bei der Suche nach der Tatwaffe, war das Technische Hilfswerk im Einsatz. Foto: thw Murat D. geriet in Verdacht, eine Richterin erließ Haftbefehl und die Polizei veröffentlichte ein Fahndungsfoto, das einen schlanken Mann mit schwarzem Haar, das er zum Zopf gebunden hatte, Bart und braunen Augen zeigte. Die Fahndung war erfolgreich. Die Flucht des mutmaßlichen Messerstechers dauerte nur 25 Stunden. Murat D. besuchte einen Imbiss an der Hünxer Straße, wo er in aller Ruhe aß. Ein Zeuge erkannte ihn und alarmierte die Polizei. Die umstellte das Gebäude. Der Verdächtige ließ sich widerstandslos festnehmen.
Die Tatwaffe hatte die Polizei zu diesem Zeitpunkt schon sichergestellt. Der 27-Jährige hatte sie in einen Teich an der Grabenstraße, der zum Lohberger Entwässerungsgraben gehört, geworfen. Mit Hilfe des Technischen Hilfswerks, das das Wasser abpumpte, spürte die Polizei sie auf. Diese zweite Tat wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord und schwere Körperverletzung. Tötungsabsicht unterstellt sie Murat D. auch bei einer weiteren Tat, die er - bereits in Untersuchungshaft - in der Nacht zum 3. März beging. Damals hatte der Dinslakener einen Mithäftling in der Hamborner Justizvollzugsanstalt angegriffen und mit einem Stich in den Hals verletzt. Als Tatwaffe verwendete er ein sogenanntes Schmiermesser, das den Gefangenen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung steht. Dieses Messer hatte Murat D. zuvor am Bettgestell scharf geschliffen. Das hatte sein Mithäftling zwar beobachtet, dem offenbar aber keine Bedeutung beigemessen und sich zum Schlafen in sein Bett gelegt. Er wachte zwar rechtzeitig auf und konnte die Attacke abwehren, erlitt aber dennoch Verletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Im Zuge seiner Vernehmungen gestand Murat D. dann auch den Mord an dem 51-Jährigen am 15. Februar. Er soll sich in einem Busch versteckt haben und dann auf sein überraschtes Opfer eingestochen haben.
Nach einer Vernehmung des 27-jährigen Dinslakeners kam es zu einer weiteren Gewalttat. Zwei Justizbeamte hatten Murat D. zurück in eine Zelle gebracht. Dort ging er auf die beiden los. Einem der Männer brach er bei der Rangelei den Daumen, der andere erlitt Schürfwunden und Prellungen.
Prozessauftakt ist am Mittwoch, 30. August, 8.30 Uhr. Die Verhandlung ist auf insgesamt sechs Tage angesetzt.
ERICHT Landgericht Duisburg weist Mörder in Psychiatrie ein Bodo Malsch
19.09.2017 - 18:11 Uhr
DUISBURG. Weil er in Dinslaken und Duisburg einen Nachbarn ermordete und zwei weitere Männer wies das Landgericht am Dienstag einen 27-Jährigen ein.
Inhalt ARTIKEL AUF EINER SEITE LESEN > Mit einem wenig überraschenden Urteil endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 27-jährigen Dinslakener: Die 5. Große Strafkammer ordnete die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In wahnhaftem Zustand hatte er innerhalb von zwei Wochen in Dinslaken und Duisburg einen Menschen ermordet und zwei weitere zu töten versucht.
Da der aus Sicherheitsgründen während der vier Sitzungstage an die Anklagebank gekettete 27-Jährige sich schweigend verteidigte, mussten die grausamen Details durch Zeugenvernehmungen eingeführt werden. Danach stand fest, dass der Beschuldigte am 15. Februar in der Lohberger Zechensiedlung einem Nachbarn aufgelauert hatte und ihn durch Stiche in den Hals tötete.
Drei Kapitalverbrechen in zwei Wochen Nur zwei Wochen später attackierte er einen weiteren Nachbarn während eines Gesprächs bei einem Spaziergang unvermittelt mit einem Messer und verletzte ihn durch Stiche in Gesicht und Brust. Nach seiner Festnahme griff der Mann am 3. März in der Justizvollzugsanstalt Hamborn einen schlafenden Zellengenossen mit einem Schmiermesser an, das er - unter den Augen des später Verletzten - zuvor am Bettgestell geschärft hatte. Zwei Tage später attackierte er in der Haft zwei Wachtmeister und brach einem die Finger.
Die Kammer ging von Mord, versuchtem Totschlag, versuchtem Mord und Körperverletzung aus. Aufgrund einer psychischen Erkrankung – der Beschuldigte leidet unter einer schweren Form von schizophrener Psychose – stand von vorne herein fest, dass der 27-Jährige nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Im Sicherungsverfahren musste über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden werden, den Mann zum Schutz der Allgemeinheit einzuweisen.
Psychisch Kranker ist gefährlich Am Ende des Prozesses hatte keiner der beteiligten Juristen Zweifel an der Gefährlichkeit des 27-Jährigen. „Der Beschuldigte ist eine tickende Zeitbombe“, so der Vorsitzende. Er verwies auf Angaben des 27-Jährigen gegenüber der Polizei, wonach die Taten dadurch motiviert waren, dass der Beschuldigte in seinem Wahn den Täter suchte, der ihm im Alter von zwei Jahren eine Verletzung an der Lippe zufügte, um sich zu rächen. Der Beschuldigte hatte gesagt: „Es kann jeder sein.“