Daher kopiere ich den Beitrag hierher von @erroriuris
Ich will wie üblich auf das Copyright der Prozessberichte und Verhandlungen hinweisen. Die Berichte unterliegen meinem Copyright.
Es wird untersagt diese in irgendeiner Form eigenständig zu nutzen, insbesondere sie in anderen Foren zu verwenden, auch nicht unter Nennung des Urhebers.
Das Verwenden von Zitaten in diesem Forum bleibt, solange der Urheber gennant und wörtlich zitiert wird, zulässig.
Eine Verletzung des Copyrights, oder aber ein sinnentstellendes Zitieren aus meinen Beiträgen wird ohne jegliche Ausnahme zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Heute morgen hat im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf der Prozess wegen des Attentates auf die mittlerweile amtierende Oberbürgermeisterin Henriette Reker gegen den 44 jährigen arbeitslosen Frank S. begonnen.
Verhandelt wird das ganze vom 6. Strafsenat- Staatschutzsenat - des Oberlandesgericht Düsseldorf unter Vorsitz der großartigen Richterin Barbara Havlziza.
Vor Beginn des Prozesses gibt die Verteidigung eine Presseerklärung ab, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
Der Angeklagte hatte bei dem Angriff auf Frau Reker keinen direkten Tötungsvorsatz (dolus directus) wollte sie also nicht direkt töten, sonst hätte er es sicherlich nicht bei einem Stich bewenden lassen (der in den Hals ging). Aber selbst wenn man den Tötungsvorsatz im sinne eines Dolus Eventualius (es ist mir scheißegal, ob sie dabei draufgeht) annimmt, würde in der Hauptverhandlung zu klären sein, ob nicht ein strafbefreiender Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch vorliege, sodas nur noch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht komme.
Für den Generalbundesanwalt ist der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Lars Otte vor Ort sowie ein weiterer Sitzungsvertreter vor Ort, die Nebenklage ist durch 3 Rechtsanwälte/innen vertreten, der Angeklagte wird verteidigt von RA Dr. Christof Miseree (Köln) und Rechtsanwalt Maarten (Krefeld). Die Frage nach den Vorrausetzungen des § 20/21 (verminderte, ausgeschlossene Schuldfähigkeit) soll in diesem Prozess der Essener Norbert Leygraf beantworten.
Die Vorsitzende stellt zunächst die Besetzung fest, danach verliest Oberstaatsanwalt Otte den Anklagesatz aus der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 27.01.2016, die Vorsitzende stellt fest. Darin wirft er dem Angeklagten vor:
Das er sich einen Tag vor der Kölner Oberbürgermeisterwahl zu dem Wahlkamptstand begeben habe um die parteilose Henriette Reker, die er als ehemalige Sozialdezernentin der Stadt Köln (und damit direkte Verantwortliche) für die in seinen Augen falschen Umgang mit der sog. Flüchtlingskrise verantwortlich machte, zu töten.
Dazu habe er mit einem 30 cm langen Messer in den Hals von Frau Reker gestochen, und anschliessend noch 3 weitere Wahlkampfhelfer/innen angegriffen. Erst als ihn ein Passant mit einer Fahne geschlagen habe, habe er sich von seinem Vorhaben abbringen lassen.
Die Vorsitzende stellt sodann fest, das die Anklageschrift des Generalbundesanwalts durch Beschluss des Senates vom 10.03.2016 zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet wurde, und das es im Vorfeld keine Gespräche mit dem Zwecke einer Verständigung im Verfahren gemäß 257 c StPO gegeben habe.
Sodann wird noch ein von der Vorsitzenden gefertigter Vermerk über eine sog. Vorbesprechung verlesen, in dem es aber nur um Terminsabsprachen und die Frage nach Anträgen vor Sitzungsbeginn (sprich Besetzungsrüge oder Befangenheitsantrag) sowie die Aussagebereitschaft des Angeklagten ging.
Sie belehrt dann den Angeklagten, das es ihm freistehe, Angaben zu machen und das ein Schweigen nicht gegen ihn verwendet werden könne. Der Angeklagte erklärt sich bereit umfassende Angaben zu machen, zunächst möchte jedoch die Verteidigung ein opening Statement abgeben, das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1) Werden noch einmal die Punkte aus der Presserklärung der Verteidigung vom heutigen Vormittag widerholt, sprich kein Tötungsvorsatz, wenn Tötungsvorsatz, dann strafbefreiender Rücktritt
2) Es sei im Ermittlungsverfahren viel schief gelaufen, unter anderem sei unerklärlich, warum dem Angeklagten von der ihn am Tattag begutachtenden Frau Dr. Jankowsky und 2 Visitenkarten von Rechtsanwälten vorgehalten worden seien, von der einer Lehrveranstaltungen beim Verfassungsschutz abhält, und der andere seinen Kanzleisitz in Bonn habe.
Die Vorsitzende macht sodann 5 Minuten Pause, anschliessend wird der Angeklagte sehr sehr gründlich zur Person vernommen, was sich wie folgt zusammenfassen lässt:
- Er sehe sich nicht als Nazi auch wenn er bereits seit Jahren der rechten Szene zugehören würde
- Er sehe sich vielmehr als erzkonservativer Rebell, der weder links noch rechts sei, schliesslich habe er in der Vergangenheit auch, und vermehrt, längere Beziehungen hauptsächlich mit Damen aus dem Linken Spektrum gehabt
- Die meisten Leute würden sich ja nicht für Politik interessieren, dafür würde er sie beneiden, denn wer nichts weiß, könne besser schlafen
- Er sieht sich selbst als Opfer der Justiz. =>98 sei er für 3 Jahre eingefahren, weil er mehrfach Linke verprügelt hat. Er habe sich allerdings nur gewehrt, weil diese ihn angegriffen hätten. Von diesen sei aber keiner Verurteilt worden => Er habe seine Gesellenbrief zum Maler und Lakierer nicht machen können, weil er zum Zeitpunkt der Nachprüfung schon im Knast saß, sein Anwalt hätte jedoch durchgesetzt, dass er an dem Tag Freigang bekomme, seine Freundin habe schon mit Zirkel vor der Handwerkskammer gestanden, doch dann sei er einfach nicht abgeholt worden
-Er frage sich, woher die Presse die ganzen Akteninformationen habe (O Ton Havliza: ich mich auch) zum Beispiel auch, woher die Presse ein Foto seiner Tätowierung habe
- Ein großteil der Zeugenaussagen sei falsch, so sei er z. Bsp. niemals 8 Jahre vor der Tat arbeitslos gewesen
- Er wurde mit 4 Jahren aus seiner Familie geholt und in eine Pflegefamilie gebracht, dort sei er (und alle anderen auch) täglich brutals verprügelt worden, den Kontakt zu seinem leiblichen Bruder (der inzwischen tot ist) habe die Pflegemutter unterbunden
-Er scheint ein großes Misstrauen gegen den Senat zu haben. denn oft versucht er den Hintergrund einer Frage zu verstehen, was von der Vorsitzenden oftmals mit "Vertrauen sie uns" einfach kommentiert wird
- Namen seiner Freunde insbesondere innen o-ä will er nicht preis geben, das sei sein letztes geheimes, privates Schatzkästchen. Sonst habe er gar nichts mehr
Das ganze dauert (unterbrochen von einer 1 1/2 stündigen Mittagspause) den ganzen Tag (bis 16:20) Fragen des GBA und der Nebenkläger (zur Person will er nicht beantworten, wofür er sich entschuldigt, das sei nicht persönlich gemeint) Am nächsten Verhandlungstag (22.04.2016) will er sich zur Tat (nicht aber zur Motivation, das komme im Juni) äußern. Am 29.04.2016 kommen 2 der 3 Tatopfer, darunter u.a Frau Reker
Fortsetzungstermine sind 22.04 29.04 13.05 17.05 03.06 06.06 10.06 15.06 16.06 jeweils 09:30 in Saal 1 des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf Kapellweg 36
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety