Der erste Prozess im November hatte aufgrund der Sturheit des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft (mit der er sich definitiv blamiert hat) platzen müssen. Der Staatsanwalt kaufte dem Angeklagten seine Version nämlich nicht ab und wollte unbedingt das Fahhrad in Augenschein nehmen, daher musste der Prozess von vorne beginnen.
Das Gericht stellt zunächst die Personalien des Angeklagten, und danach die Besetzung fest. Es sind erschienen für die Staatsanwaltschaft die Referendarin Nagel der Angeklagte und als sein Verteidiger Rechtsanwalt Hollbeck. Das Gericht ist besetzt mit Richter Reppel
Anschliessend verlas die Sitzungsvertreterin den Anklagesatz aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Bonn.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.05.2015 in Bonn in der Nähe der Victoriabrücke ein Fahrrad entwendet zu haben
Der Angeklagte wurde darüber belehrt, das es ihm freistehe, Angaben zur Sache zu machen und das ein Schweigen nicht gegen ihn verwendet werden könnte. Rechtsanwalt Hollbeck gab sodann für seinen Mandanten eine Erklärung ab die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
- Der Angeklagte wohnte (bzw. schlief) zu der Zeit unter der Victoriabrücke in Bonn in der Nähe des Hauptbahnhof´s - Er hat das Fahrrad mehrere Male zuvor an einem Bauzaun lehnend an der Victoriabrücke gesehen - Er gibt zu das, Fahrrad an sich genommen zu haben. Allerdings läge kein Diebstahl vor, denn 1) handele es sich um ein sog herrenloses Fahrrad, sprich bis heute habe sich ein vermeintlicher Besitzer nicht gemeldet 2) Bei dem Angeklagten lag keine Zueignungsabsicht vor, sprich, er wollte das Fahrrad zwar benutzen, es aber nach der Benutzung nicht behalten, sondern wieder am besagten Bauzaun abstellen (das hat er sogar ohne vorher belehrt worden zu sein bereits den Polizeibeamten mitgeteilt, die ihn aufgrund des defekten Licht´s angehalten hatten). 3) Der Angeklagte nutze dieses Fahrrad weil ihm die Beine weh taten, er nicht schlafen konnte und er seine Beine ein wenig entlasten wollte.
Anschliessend sehen sich die Verfahrensbeteiligten das Fahhrad an, das in keinem Top Zustand ist, allerdings auch nicht sonderlich heruntergekommen aussah. Allerdings wie das Gericht und Rechtsanwalt Hollbeck zu Recht feststellten, befinden sich im Korb massenweise vertrocknete Blätter und die Bremse ist kaputt.
Anschliessend wird die erste Zeugin, eine Polizeibeamtin hereingerufen.
Sie schildert, das sie an besagtem Abend gegen 02.30 von den Kollegen der Bundespolizei zur Unterstützung gerufen worden sei, um einen Fahrraddiebstahl aufzunehmen. [Anm der Redaktion: Die beiden Bundspolizeibeamten wurden das letzte mal zwar schon gehört, ihrer Aussage wurde aber insoweit kein hoher Beweiswert zugesprochen, sodas auf eine nochmalige Vernehmung verzichtet werden konnte. Im wesentlichen haben Sie ausgesagt, das sie an besagtem Tag den Angeklagten angehalten hätten, um ihn darauf aufmerksam zu machen, das er ohne Licht fahre. Er habe daraufhin gesagt, das er das Fahrrad an der Victoriabrücke für eine Spazierfahrt entwendet habe, es aber wieder zurück habe stellen wollen].
Die Zeugin schildert eine harmonische Anzeigenaufnahme, der Angeklagte habe sich kooperativ verhalten und habe auch ihr gegenüber behauptet, das er das Fahrrad habe zurück bringen wollen.
Anschliessend wird der Kollege der Zeugin in den Zeugenstand gerufen. Dieser bestätigt im wesentlichen die Aussagen seiner Kollegin, führt jedoch aus, das der Angeklagte unter der Brücke noch 2 Fahrräder stehen gehabt habe, an deren Lenker seine Habseligkeiten baumelten.
Der Zeuge wird entlassen und der Angeklagte gefragt, was es mit den beiden Fahrrädern auf sich habe.
Seine Erklärung: Die gehören mir nicht. Ich weiß nicht zu wem die gehören. Unter der Victoriabrücke schlafen ja noch mehr Leute.
Das Gericht gibt sodann einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO, das anstelle einer Strafbarkeit wegen Diebstahls, auch eine solche wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges in Betracht kommt. Unerlaubter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ist jedoch ein absolutes Antragsdelikt, d.h., das ihre Verfolgung nur auf Strafantrag eines Geschädigten möglich ist (die Staatsanwaltschaft kann insoweit auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen, was einen Strafantrag unnötig machen würde). Der fehlende Strafantrag hindert damit das Gericht, den Angeklagten zu verurteilen, genauso wie es eine Verjährung tun würde.
Somit schlägt das Gericht, wie auch in der letzten Sitzung, eine Einstellung nach § 153 StPO vor. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft ist jedoch (im Gegensatz zu vollausgebildeten Staatsanwälten) an die Vorgaben ihrer Ausbilderin gebunden und darf hier einer solchen Einstellung nicht zustimmen. Damit scheitert eine Verfahrenseinsellung.
ZitatRichter Reppel Dann gibts ein Einstellungsurteil. Oder wie möchten sie hier prozessual weiter vorgehen?
ZitatStaatsanwältin: Ich würde Freispruch beantragen
Das Gericht schliesst sodann die Beweisaufnahme, die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Hollbeck beantragen beide in jeweils einem Satz Freispruch, der Angeklagte schliesst sich den Ausführungen an, das Gericht schloss sich beiden Anträgen an.
Dieses Ergebniss hätte man, wenn die Staatsanwaltschaft im 1. Verfahren nicht einen massiven Verfolgungseifer bar jeder Vernunft an den Tag gelegt hätte, auch schon vor 2 Monaten haben können. Nun hat es den Steuerzahler eben € 1000 mehr gekostet und ich finde es wieder einmal schade, das solche Sitzungsvertreter nicht den Mist, den Sie verbocken, selber bezahlen müssen.
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@ Christine das Anklage erhoben worden ist musste auch wenn man die Vorstrafen des Angeklagten berücksichtigt sein. Was lächerlich war , war das Verhalten der Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren. Für die ganze Nummer einen Neuen TErmin anzuberaumen nur um sich das Fahrrad anzusehen war eine Farce die ihres gleichen suchte. Wäre gestern nicht eine einigermaßen vernünftige Referendarin da gewesen , sondern der Staatsanwalt aus dem ersten Verfahren bin ich mir absolut sicher das das ganze noch auf weitere Verhandlungstage gezogen worden wäre , oder die Staatsanwalschaft hätte eine Verurteilung ohne Bewährung beantragt und wäre mit Sicherheit bis zum OLG damit gegangen.
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@ Christine Ich habe lange aufgehört mich über sowas zu aufzuregen ( nicht zu ärgern das tut es noch immer ) , sonst hätte ich gerde mit dem was man in Bonn ( WCCB Prozesse , die Sache gestern ,Teldafax usw ) und Koblenz ( Braune Haus und der am 20.01 startende Hells Angles Prozess ) mehr als genug zu tun
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