Staatsanwaltschaft Koblenz Kindertagesstätte in Antweiler
Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben -2070 Js 76501/13-
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen vier früher in der Kindertagesstätte Regenbogen in Antweiler beschäftigte Erzieherinnen im Alter von 28, 32, 45 und 52 Jahren Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben. Drei der Angeschuldigten sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen hinreichend verdächtig, zwischen Februar 2012 und November 2013 in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen zu haben. Dabei werden einer der Angeschuldigten 15 Taten, einer weiteren vier Taten und der dritten Angeschuldigten zwei Taten sowie eine Beilhilfetat zur Last gelegt. Der vierten Angeschuldigten wird vorgeworfen, trotz einer hierzu bestehenden Rechtspflicht die Misshandlung eines Kindes nicht unterbunden zu haben. Im Einzelnen soll es im Tatzeitraum zu folgenden Taten gekommen sein: In 15 Fällen sollen Kinder, die ihre Mahlzeiten nicht oder nur zum Teil gegessen oder wieder ausspuckt haben, entweder in für das jeweilige Kindesalter viel zu kleine Hochstühle gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder durch sonstige körperliche Gewalt gezwungen worden sein, das ausgespuckte Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken. In acht Fällen sollen Kinder, die während der Mahlzeiten nicht ruhig auf ihrem Stuhl saßen oder sich zu laut verhielten, an ihren Stuhl gefesselt, in zu kleine Hochstühle gequetscht oder ihnen der Mund zugeklebt worden sein. Die Anklageschrift bewertet dieses Verhalten als Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Absatz 1 Nr. 1 StGB, Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB und Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 und 2 StGB sowie als Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß §§ 27, 225 Absatz 1 Nr. 1 StGB. Die Angeschuldigten bestreiten jeweils die ihnen zur Last gelegten Taten. Rechtliche Hinweise: Die relevanten Strafvorschriften haben folgenden Wortlaut: § 225 Strafgesetzbuch (Misshandlung von Schutzbefohlenen) (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, …. quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. § 239 Strafgesetzbuch (Freiheitsberaubung) (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 240 Strafgesetzbuch (Nötigung) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. § 27 Strafgesetzbuch (Beihilfe) (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat Hilfe leistet. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist daher weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens bitte ich Sie, sich an die Medienstelle des Landgerichts Koblenz zu wenden.
gez. Gandner, Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Kinder in Kita zum Essen gezwungen Gericht verurteilt ehemalige Erzieherin aus Antweiler
Im Koblenzer Prozess um die Misshandlungen in einer Kita in Antweiler im Kreis Ahrweiler hat das Gericht die hauptangeklagte Erzieherin zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen die zweite Angeklagte wird fortgesetzt.
In dem Prozess geht es um den Vorwurf, dass Erzieherinnen in der Kita Kinder an Stühle gefesselt und zum Essen gezwungen haben sollen. Die hauptangeklagte Erzieherin habe sich in vier Fällen der Nötigung und Freiheitsberaubung schuldig gemacht, hieß es im Urteil des Gerichts. Die Frau muss 150 Tagessätze à 60 Euro bezahlen. Das entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Die Erzieherin habe ein Mädchen an einen Stuhl gefesselt und in einen Nebenraum geschoben. Anderen Kindern habe sie die Wangen zusammengekniffen und ihnen teils Flüssigkeit in den Mund geschüttet, um sie zum Essen zu zwingen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Bock am Mittwoch. In seiner Begründung des Urteils sagte er: Es sei ungewöhnlich, dass mindestens zehn Kinder vergleichbare Geschichten erzählten. Trotzdem seien nur Fälle verhandelt worden, die auch Erwachsene bezeugen konnten. Die Aussagen dieser Zeugen seien absolut glaubhaft und schlüssig.
Video herunterladen (5,4 MB | MP4 ) Verfahren gegen Leiterin wird fortgeführt
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte der Hauptangeklagten Zwangsfütterungen von Kindern vorgeworfen. Die zweite Angeklagte, die die Kita damals leitete, habe das nicht unterbunden und sei deshalb wegen unterlassener Hilfeleistung zu verurteilen, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht entschied, das Verfahren gegen die Leiterin abzuspalten und fortzuführen. Ihr Anwalt hatte ein Gutachten eingereicht, zu dem Ende des Monats noch Experten aussagen sollen. Ein Urteil wird Mitte Oktober erwartet. Kita Antweiler (Foto: Imago, Imago) Die Kita Antweiler im Jahr 2013 - damals sind die Vorwürfe bekannt geworden Imago Imago Verteidiger der Hauptangeklagten kündigt Revision an
Die Verteidiger hatten am Vormittag für beide Angeklagte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Die Aussagen der Kinder seien problematisch, weil diese damals noch sehr klein gewesen seien - zum Teil unter drei Jahre alt. Die Hauptvorwürfe seien nicht haltbar, weil die Zeugenaussagen der Kinder nur auf Hörensagen und nicht auf Selbsterlebtem beruhten, so die Argumentation der Verteidiger. Die Aussagen der erwachsenen Zeugen - unter anderem einer Küchenhilfe und eines Hausmeisters - hielt die Verteidigung für nicht glaubwürdig. Der Verteidiger der Hauptangeklagten kündigte Revision an. Angeklagte sprechen von großer Belastung
Die beiden Angeklagten hatten am Mittwochvormittag ihre Unschuld erklärt. Es war das erste Mal seit Prozessbeginn, dass sich die Angeklagten äußerten. Die Hauptangeklagte sagte, dass es sehr belastend sei, fünf Jahre mit dieser Ungewissheit zu leben. Sie könne sich nicht vorstellen, warum jemand solche Vorwürfe gegen sie erhebe. Die ehemalige Leiterin der Kita erklärte, sie könne sich nicht entschuldigen, weil sie nichts getan habe.
Video herunterladen (6,4 MB | MP4 ) Zwei weitere Erzieherinnen freigesprochen
Die mutmaßlichen Misshandlungen im Kindergarten Regenbogen hatten vor rund fünf Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Zwei andere Erzieherinnen, die ebenfalls angeklagt waren, hatte das Gericht Anfang Juli freigesprochen. In der Begründung hieß es damals: Das Gericht könne den beiden Angeklagten die Misshandlungen der Kinder nicht nachweisen.