Mann ersticht Ehefrau im Fricktal Die Schreie von Farishta (†30) waren überall zu hören
GIPF-OBERFRICK - Heute Morgen hören Nachbarn einer afghanischen Familie im Fricktal laute Schreie. Es sind die verzweifelten Hilferufe der Asylbewerberin Farishta N. Publiziert: 11.53 Uhr , Aktualisiert: 16.48 Uhr Von Gabriela Battaglia und Michael Sahli
Die Leiche von Farishta N.* (30) liegt im Garten des Hauses an der Landstrasse, als die Polizei gegen 8.30 Uhr am Tatort ankommt. Eine Blutspur führt von der Haustüre zum Fundort. Geschockte Nachbarn hatten zuvor Ambulanz und Polizei alarmiert, nachdem sie laute Schreie der Frau vernommen haben.
«Sie war weitherum zu hören», sagt eine Anwohnerin. Ihr Mann hatte den mutmassliche Täter Sharifolla N. (40) noch gesehen. «Mein Mann rief ‹Mörder! Mörder!›, als er ihn sah, rannte ins Haus zurück und rief die Polizei.
«Der mutmassliche Täter liess sich widerstandslos verhaften», sagt der Sprecher der Kantonspolizei Aargau, Bernhard Graser, blick.ch. Der Afghane erstach seine Ehefrau mit einem Messer. «Er verletzte sich selber leicht und musste ins Spital gebracht werden.»
Die drei Kinder des Ehepaars mussten das Drama nicht mitansehen: «Sie waren bereits in der Schule», so Graser.
Während die Nachbarschaft Farishta als aufgestellte junge Frau erlebt hatten, wirkte ihr Mann Sharifolla eher introvertiert. Der Flüchtling aus Afghanistan war arbeitslos und absolvierte ein Beschäftigungsprogramm des Kantons.
Bei der Familie aus Afghanistan handelt es sich um Asylbewerber. Sie haben offenbar den Status F «vorläufig aufgenommen». Die Familie ist in einem kleinen Einfamilienhäuschen untergebracht. Für die drei Kinder wurde die KESB eingeschaltet. Bei der Kantonspolizei seien bezüglich dieser Familie bisher keine Vorfälle von häuslicher Gewalt gemeldet worden, schreibt die Polizei.
Ehefrau (†30) im Aargau niedergemetzelt Afghane soll für 18 Jahre in den Knast
Nach einem Streit mit seiner Ehefrau richtete Asylbewerber Sharifolla N. im aargauischen Fricktal ein schreckliches Blutbad an. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft eine langjährige Haftstrafe.
Der afghanische Asylbewerber Sharifolla N.* (42) soll wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt werden. So will es die Aargauer Staatsanwaltschaft. Der Mann brachte seine Ehefrau Farishta N.* (†30) im November 2015 mit 56 Messerstichen um.
Die Staatsanwaltschaft spricht von einer skrupellosen Tat. Die Afghanin wurde am 4. November 2015 in der Fricktaler Gemeinde Gipf-Oberfrick im Garten eines Zweifamilienhauses tot aufgefunden. Sie war am Tatort den ihr zugefügten Verletzungen erlegen.
Sharifolla N. liess sich vor Ort widerstandslos von der Kantonspolizei festnehmen. Die Ermittlungen ergaben, dass es zwischen dem Mann und dem Opfer zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Der Streit begann in der Wohnung und endete mit einem Kampf im Garten tödlich. Gewürgt und geschlagen Der Mann soll Farishta Stichverletzungen an Gesicht, Rumpf, Nacken sowie Schnittverletzungen an Hals, rechtem Oberschenkel und linkem Ringfinger zugefügt haben. Er habe das Opfer auch gewürgt und geschlagen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag weiter mitteilte.
Sharifolla N. legte kein Geständnis ab. Er machte gemäss Staatsanwaltschaft während des gesamten Vorverfahrens keine Aussagen zur Sache. Der Afghane befindet sich seit dem 4. November 2015 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun beim Zwangsmasnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft.
Das Ehepaar und die drei Kinder waren zur Tatzeit Asylbewerber. Ihr Asylgesuch war vor längerer Zeit abgewiesen worden. Aus humanitären Gründen musste die Familie nicht ausreisen. Die drei Kinder waren zur Tatzeit in der Schule. (SDA/noo)
*Namen der Redaktion bekannt
Publiziert am 25.04.2017 | Aktualisiert um 11:06 Uhr
Der Ehemann muss wegen Mordes 18 Jahre ins Gefängnis von Noemi Lea Landolt — az Aargauer Zeitung 31.10.2017 um 20:16 Uhr
Vor zwei Jahren wurde eine Frau in Gipf-Oberfrick erstochen. Heute verurteilte das Bezirksgericht Laufenburg deren Ehemann zu 18 Jahren Gefängnis. Die Richter folgen damit dem Antrag der Staatsanwältin.
«Es war nicht meine Absicht, meine Frau zu töten.» Mehr als diesen einen Satz kann Gerichtspräsident Beat Ackle dem Beschuldigten nicht entlocken. Ein Geständnis ist das nicht. Der 42-jährige Afghane sprach gestern vor den Richtern am Bezirksgericht Laufenburg auch lieber über seine eigenen Probleme, als über den Tod seiner Frau vor zwei Jahren. Er erzählte vom Krieg in Afghanistan, von Raketen-Angriffen und den Taliban.
Er betonte, er sei an jenem Tag im November 2015 «nicht normal» gewesen und sei «seit Jahren krank» wegen der traumatischen Erlebnisse. Am Morgen, als seine Frau erstochen wurde, sei er aufgewacht, weil er das Gefühl hatte, er werde angegriffen. Er habe sich gewehrt, sei «wie im Wahn» gewesen. Er konnte aber nicht sagen, ob der «Angreifer» seine Frau oder jemand anderes war. Daran, dass er zum Küchenmesser griff und damit 56-mal auf seine Frau einstach, bis sie schliesslich im Garten verblutete, erinnere er sich nicht.
Blutbad von Gipf-Oberfrick: War es Mord?
56 Mal stach der Afghane auf seine Frau ein. Die dreifache Mutter starb daraufhin in ihrem Garten. Nun steht der 42-Jährige vor Gericht.
«Kaltblütig und brutal» Für Staatsanwältin Simone Stöckli ist auch ohne ein Geständnis klar, dass der Afghane seine Frau auf «brutalste Art und Weise» getötet hatte und dabei mit einer «unglaublichen Kaltblütigkeit und unfassbaren Brutalität» vorgegangen war. «Das Opfer war nicht sofort tot, es musste qualvoll sterben», sagte Stöckli. Er habe seine Ehefrau «richtiggehend abgeschlachtet», sagte sie. Als Motiv vermutet die Staatsanwältin Eifersucht. So habe der Afghane seine Frau gezwungen, ihren Facebook-Account zu löschen, und verlangt, dass sie ihre SIM-Karte wechsle, damit sie für Freunde und Bekannte nicht mehr erreichbar ist. Das zeige: «Es war ein krass egoistischer Akt eines Mannes, der es nicht verkraften konnte, dass sich seine Ehefrau der Kultur in der Schweiz besser anpassen konnte als er.» Stöckli forderte 18 Jahre Gefängnis wegen Mordes.
Dayana Beréni Kamm, die Anwältin der Kinder der Familie, forderte auf zivilrechtlichem Weg eine Genugtuung von 50 000 Franken pro Kind. Die Kinder – inzwischen 13, 11 und 8 Jahre alt – hätten nicht nur ihre Mutter verloren: «Sie standen auf einen Schlag ohne Eltern und im Wissen darum da, dass der Vater ihre Mutter getötet hatte.» Dass der Beschuldigte keine Einsicht zeige, erhöhe ihren Schmerz.
«Keine geplante Tötung» Roger Huber, der amtliche Verteidiger, stellte die Anklage wegen Mordes infrage: «Es ist vielmehr von einem Streit auszugehen, als von einer von langer Hand geplanten Tötung.» Eine Zeugin habe gesehen, wie das Opfer am Tag der Tat den Beschuldigten angeschrien hatte. Der Tötung sei also ein Streit vorausgegangen. Huber forderte eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.
Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Afghanen wegen Mordes zu 18 Jahren Gefängnis. Seinen Kindern muss er je 50 000 Franken Genugtuung bezahlen. Das Gericht zweifle nicht daran, dass er seine Frau umgebracht habe. Die Beweise seien «erdrückend». Gerichtspräsident Ackle vergleicht den Afghanen mit einem Raubtier, das seiner Beute nachstellt, bis sie tot am Boden liege.
«Wenn man sich den Tathergang anschaut, kann man das mit einem Wort umschreiben: Es war ein Abschlachten.» Die traumatischen Erlebnisse, die der Afghane im Krieg durchgemacht hatte, wirkten sich strafmindernd aus. Von einer weiteren Strafminderung sah das Bezirksgericht Laufenburg wegen «schlechter Führung im Gefängnis» und «fehlender Einsicht» hingegen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können es ans Obergericht weiterziehen.
Im Garten dieses Einfamilienhauses in Gipf-Oberfrick ist die Asylbewerberin am 4. November 2015 tot aufgefunden worden: