Der Todesfall Klock ist ein Tötungsdelikt, das am 6. Juni 2014 in der hessischen Stadt Maintal stattfand. Die beiden Mieter eines Reithofs, Klaus-Dieter B. (59 Jahre alt) und sein 29 Jahre alter Sohn, töteten ihre Vermieter, das 57-jährige Ehepaar Harry und Sieglinde Klock und vergruben anschließend die Leichen unter einem Misthaufen. Die Täter wurden vom Gericht freigesprochen, weil das Gericht Notwehr nicht ausschließen konnte. Der Fall sorgte für ein bundesweites Echo.[1]
Fallbeschreibung
Am 6. Juni 2014 begaben sich die Vermieter zum Reithof, unter anderem um ausstehende Miete einzufordern. Als sie nicht zurückkehrten, meldete die Tochter die beiden als vermisst. Obwohl die Ermittler Blutspuren am Reithof fanden, konnten auch nach Gründung einer Sonderkommission und umfangreichen Suchmaßnahmen, einschließlich des Einsatzes von Tauchern im Main, die Leichen nicht gefunden werden. Erst vier Monate später gestanden die Täter die Tat und zeigten den Ermittlern die Leichen, die unter einem Misthaufen vergraben waren. Harry Klock wurde mit 17 Messerstichen getötet, Sieglinde mit zwei Schüssen aus einer Pistole.
Die Täter beriefen sich auf Notwehr und gaben an, sie seien von dem aggressiven Vermieter bedroht worden. Am 5. August 2015 sprach das Landgericht Hanau die beiden Täter wegen Vorliegens von Notwehr frei. Im Vorfeld berichtete die Presse von vermutlich verminderter Schuldfähigkeit, Notwehr sei wahrscheinlich.[2] Das Gericht berief sich dabei maßgeblich auf die Zeugenaussagen eines Tierarztes, der den Vermieter als cholerisch und aggressiv beschrieb, unter anderem die Mieter als "geisteskrank" beschimpfte und regelrecht wie Sklaven kommandierte. Allein 30 Anzeigen gegen Klock seien seit 1984 aktenkundig gewesen[3] und es war von Spielschulden die Rede. Manche beschrieben ihn als nett, ruhig und unauffällig, andere sprachen von einem Schläger aus der Bahnhofsszene. Der Freispruch stieß bei den Bürgern im Ort überwiegend auf Unverständnis.[4] Das Gericht glaubte den Angeklagten auch darin, dass sie die Leichen nur deshalb versteckten, weil sie befürchteten mussten, dass ihnen die Ermittler diesen Tatablauf nicht glauben würden. Nach der Urteilsverkündung kam es zu so starken Tumulten, dass die Polizei den Gerichtssaal räumen musste.[5]
Der Bundesgerichtshof hob am 1. Februar 2017 auf die Revision der Nebenkläger das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und verwies den Fall an eine andere große Strafkammer des Landgerichts Hanau zurück.[6] Am 16. März 2018 sprach das Landgericht Hanau die beiden Angeklagten erneut frei.[7] Allerdings wurde der Vater wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die aber auf die vorangegangene Untersuchungshaft vollständig angerechnet wurde.[8] Auch gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision ein[9] auf die der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung diesmal an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main verwies.
Das hr-fernsehen bezeichnete den Fall als einen der mysteriösesten Fälle Hessens.[10]
Bundesgerichtshof ordnet in Frankfurt weiteren Prozess an von Thorsten Becker
Der Mordfall Klock wird in die Rechtsgeschichte eingehen: Nach zwei Freisprüchen vor dem Landgericht Hanau wird es bald einen dritten Schwurgerichtsprozess geben.
Das grausame Geschehen auf der heruntergekommenen „Main River Ranch“ in Dörnigheim soll nun vor dem Landgericht Frankfurt komplett neu aufgerollt werden. Das hat gestern Nachmittag der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Die höchsten deutschen Strafrichter verkündeten nach einer zweistündigen Verhandlung überraschend schnell ihre Entscheidung: Sie gaben der Revision der Hanauer Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage statt und kassierten damit auch den zweiten Freispruch der 2. Schwurgerichtskammer vom März 2018. „Der BGH hat das Urteil komplett aufgehoben – sowohl in den Feststellungen als auch in den rechtlichen Fragen“, berichtet der Hanauer Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze aus Karlsruhe. Der Senat habe eine „Vielzahl von Rechtsfehlern im Urteil“ festgestellt.
Oberstaatsanwalt Heinze hatten in beiden Prozessen lebenslange Haft gefordert
So sei unter anderem „die Einlassung der Angeklagten falsch dargestellt und falsch gewürdigt worden“. „Der Senat hat sich veranlasst gesehen, das Verfahren letztlich an das Landgericht Frankfurt abzugeben, damit dort eine objektive, neue Verhandlung beginnen kann“, sagte Heinze auf Anfrage unserer Zeitung. Es ist bereits das zweite Mal, dass der BGH in diesem Fall das Urteil kassiert hat – zuvor war der Freispruch der 1. Schwurgerichtskammer vom August 2015 aufgehoben worden.
In beiden Prozessen hatte Oberstaatsanwalt Heinze wegen Mordes die lebenslange Freiheitsstrafe für Klaus-Dieter B. und dessen Sohn Claus Pierre, die Pächter der „Ranch“, beantragt. Beide hatten zugegeben, am 6. Juni 2014 Harry und Sieglinde Klock, die Besitzer des Anwesens, auf dem Gelände getötet zu haben. Die Leichen des Paars waren danach unter einem Misthaufen versteckt worden. Erfolglos hatte die Polizei nach dem zunächst spurlos verschwundenen Paar gefahndet. Erst vier Monate später meldete sich Klaus-Dieter B. und führte die Ermittler zum Versteck der Leichen. Die Angeklagten hatten in beiden Prozessen ihre eigene Version des Geschehens vorgetragen und beteuert, sie seien von dem Paar mit Messer und Axt angegriffen worden und hätten sich verteidigt. Harry Klock wurde erstochen, seine Frau erschossen.
Frankfurter Justiz übernimmt
Hintergrund des Streits soll eine Kündigung gewesen sein, die Stadt Maintal wollte das Gelände am Mainufer räumen. Am Tag der Bluttat soll das Ehepaar Klock versucht haben, die Pacht von 450 Euro einzutreiben. In beiden Prozessen wurden Vater und Sohn von den Mordvorwürfen freigesprochen, weil Notwehr und Nothilfe nicht auszuschließen seien, urteilten die Hanauer Richter – jetzt muss die Frankfurter Justiz den Fall übernehmen.