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USA/Oklahoma: 1975 unschuldig wegen Mordes verurteilt | Glynn Simmons (71) nach 48 Jahren frei
1975 verurteilt, jetzt endlich frei! Mann saß 48 Jahre unschuldig im Knast
21.12.2023 - 06:24 Uhr
Glynn Simmons ist 71 Jahre alt, als er am Dienstag als freier Mann das Gericht verlässt. 48 Jahre lang saß er wegen Mordes im Gefängnis im US-Bundesstaat Oklahoma. Jetzt hat ihn ein Gericht für unschuldig erklärt.
Der 71-Jährige ist damit nach Angaben des Projekts „The National Registry of Exonerations“ der Häftling, der in der US-Geschichte am längsten unschuldig hinter Gittern saß, bevor er freigesprochen wurde.
ZitatDer Afroamerikaner war bereits im Juli nach genau 48 Jahren, einem Monat und 18 Tagen im Gefängnis freigekommen. Richterin Amy Palumbo hatte damals Simmons Verurteilung aufgehoben. Am Dienstag erfolgte der offizielle Freispruch, wie am Mittwoch bekannt wurde. „Auf diesen Tag haben wir lange, lange gewartet“, sagte Simmons im Anschluss. „Wir können endlich sagen, dass Gerechtigkeit geübt wurde.“
ZitatZweifel an Aussage der einzigen Zeugin
Simmons und ein weiterer Verdächtiger, Don Roberts, waren 1975 wegen der Ermordung eines Mitarbeiters eines Spirituosengeschäfts in der Stadt Edmond bei einem Raubüberfall zum Tode verurteilt worden. Die Todesurteile wurden später in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Die Verurteilung hatte lediglich auf der Aussage einer Jugendlichen basiert, die bei dem Raubüberfall eine Schussverletzung am Kopf erlitten, aber überlebt hatte.
ZitatSie gab in der Folge an, Simmons und Roberts wiederzuerkennen. Später gab es erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit dieser Aussage.
Beide Männer hatten während des Prozesses beteuert, sich zum Zeitpunkt der Tat nicht einmal in Oklahoma aufgehalten zu haben. Roberts wurde bereits im Jahr 2008 aus dem Gefängnis entlassen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*