Ermittler über Grausamkeit entsetzt - Paar soll Prostituierte zu Tode gequält haben Frau (40) und Mann (47) wegen Mord-Verdachts in U-Haft 30.11.2023 - 16:40 Uhr
Koblenz (Rheinland-Pfalz) – Ein Paar soll in Koblenz eine Prostituierte grausam zu Tode gequält haben. Ermittler nahmen deshalb eine Frau (40) und einen Mann (47) fest. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.
ZitatGesicherte Aufnahmen und Verletzungen des Opfers seien „selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler.Laut Staatsanwaltschaft wurde in der Nacht auf den 22. November der Rettungsdienst zu einer Wohnung in Koblenz alarmiert. Einsatzkräfte fanden dort eine Frau, die bereits einen Herzstillstand hatte. Außerdem wies die 31-Jährige schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf und war in einem „katastrophalen Gesamtzustand“, so die Staatsanwaltschaft. Kurz darauf starb sie im Krankenhaus. Ermittlungen ergaben, dass die Bulgarin offenbar Prostituierte war. Die Tatverdächtigen, auch Bulgaren, lebten im selben Haus wie ihr Opfer. Sie sollen ebenfalls im Rotlichtmilieu arbeiten.
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Getötete Prostituierte aus Koblenz zahlte an Verdächtige: Waren bulgarische Landsleute ihre Zuhälter? Von Katrin Steinert 19. März 2024, 16:21 Uhr
Die Ermittlungen zum grausamen mutmaßlichen Mord an einer 31-jährigen Bulgarin, die im Koblenzer Rauental lebte und als Prostituierte arbeitete, kommen voran. Jetzt werden weitere Details bekannt.
Anklage gegen bulgarisches Duo: Mord und Zwangsprostitution vorgeworfen Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen eine 40-jährige Bulgarin und einen 48 Jahre alten Bulgaren erhoben. Ihnen wird unter anderem Mord und besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft gibt Einblicke in die grausamen Details der Vorwürfe.
Koblenz. Die Anklageschrift, die kürzlich zugestellt wurde, enthält schwere Vorwürfe gegen das bulgarische Duo. Sie sollen gemeinschaftlich eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Landsfrau grausam getötet haben. Zudem wird ihnen zur Last gelegt, die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Währenddessen soll das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt worden sein.
Der Vorwurf lautet auch auf Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Es wird angenommen, dass die Beschuldigten ihr Opfer über mehrere Monate hinweg ihrer Freiheit beraubt und während dieser Zeit ihren Tod verursacht haben.
Opfer durchlitt Erniedrigung, erzwungene Prostitution und grausame Qualen Laut Anklageschrift haben die Beschuldigten, die seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind, die Verstorbene von April bis zum 22. November 2023 mehr als sieben Monate in menschenverachtender Weise grausam zu Tode gequält. Dabei sollen sie den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben. Durch fortwährende Misshandlungen und wiederholte Erniedrigungen soll die Verstorbene gefügig gemacht und zur Prostitution gezwungen worden sein. Die Einnahmen aus der Prostitution sollen die Beschuldigten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwendet haben. Die Verstorbene durfte das Wohnanwesen über den gesamten Tatzeitraum nicht verlassen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Handlungen der Beschuldigten als gemeinschaftlich begangenen Mord, in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Zwangsprostitution sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Beide Beschuldigte befinden sich derzeit noch immer in Untersuchungshaft. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht festgelegt worden.
Anklage ist kein Schuldspruch Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Angeschuldigten verbunden. Für die Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
Bezogen auf die Anklagepunkte sieht das Gesetz im Falle einer Verurteilung folgende Strafen vor: Wegen eines besonders schweren Falls der Zwangsprostitution: 1 Jahr bis 15 Jahre Wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge: 3 Jahre bis 15 Jahre Wegen Mordes: Lebenslang (PM/Red)