Das oberste Gericht urteilte! Knallharte Corona-Regeln waren rechtmäßig
22.11.2022 - 14:50 Uhr
Leipzig – Waren die knallharten Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen im Frühjahr 2020 rechtmäßig? Ja, der Freistaat handelte begründet. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Anders in Bayern: Dort seien die Ausgangsbeschränkungen nicht rechtmäßig gewesen!
In den beiden Prozessen ging es um Verordnungen, die im März und April 2020 erlassen wurden. Für Sachsen ging es um die Schließung von Gastronomie und Sportstätten. In Bayern ging es um knallharte Ausgangsbeschränkungen.
ZitatBeschränkungen in Sachsen waren rechtmäßig.Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Maßnahmen zuvor bereits als verhältnismäßig eingestuft. Das Bundesverwaltungsgericht stimmte mit diesem Urteil überein.
Ein Richter zur sächsischen Verordnung: „Die Maßnahmen stützten sich auf die Risikobewertung des RKI. Der Antragsteller hat nichts vorgetragen, was die Annahmen des RKI erschüttern könnte.“
Der Paukenschlag nach der Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht: Bayern handelte nicht verhältnismäßig. Die Verordnung „über das Verlassen der eigenen Wohnung“ waren nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.
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