19.04.2021 18:22 1.039 Prozess um ermordete Ärztin (†35): Ex-Partner bestreitet Tat und tischt abenteuerliche Story auf
Fulda – Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 35 Jahre alten Ärztin hat ihr Ex-Lebensgefährte am Montag die Tat bestritten. Seine Ex-Partnerin sei Opfer einer Schutzgelderpressung gewesen, sagte der 31-Jährige am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Fulda. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die 35-Jährige erstochen hat, weil er die Trennung nicht akzeptiert habe.
Mit dieser Erpressung habe der Tod der Frau im Zusammenhang gestanden. Die Ärztin stammte aus Rumänien, der wegen Mordes Angeklagte ebenfalls.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die 35-Jährige erstochen hat, weil er die Trennung nicht akzeptiert habe. Laut Anklage soll er dabei die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt haben.
Der Richter warf die Frage auf, warum der Angeklagte, der seit mehr als vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bisher zu den Vorwürfen geschwiegen hatte und sie erst jetzt bestreitet.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe seine ehemalige Lebensgefährtin am 7. Dezember 2020 vor dem Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda nach ihrer Nachtschicht abgepasst und sei ihr im Auto bis nach Hause gefolgt.
Als die 35-Jährige ausstieg, habe sie ihm mit einer Geste zu verstehen gegeben, dass sie gerade nicht sprechen könne und ihn anrufen werde. Daraufhin sei er rückwärts vom Grundstück gefahren. Gleichzeitig sei ein dunkles Auto in den Hinterhof eingebogen.
Unbekannte sollen gedroht haben, den Angeklagten umzubringen
Mit lauter Stimme und gestikulierend berichtete der Angeklagte, Unbekannte hätten die Frau um Schutzgeld erpresst. Die Männer hätten der Frau zudem gedroht, ihn umzubringen, wenn sich das Paar weiterhin treffe.
Sie habe es ihm zwar nicht sagen sollen, dies aber doch getan und habe deshalb offenbar sterben müssen. Seit er von der Erpressung gewusst habe, habe er sich verfolgt gefühlt, sagte der Angeklagte.
Der psychiatrische Gerichtsgutachter fragte ihn, ob er schon mal Stimmen gehört habe oder ob er den Eindruck gehabt habe, dass die Verfolger seine Gedanken lesen könnten. Der Angeklagte verneinte das und sagte, paranoid sei er nicht.
Die Beziehung zu der Frau schilderte der Angeklagte vor Gericht als schön. Streit oder eine Krise habe es nie gegeben.
An ihrem Geburtstag habe er ihr einen Verlobungsring geschenkt. Sie habe eingewilligt, aber erst die Scheidung vom Vater ihres zweijährigen Sohnes hinter sich bringen wollen. Auf Nachfrage des Richters erklärte der Mann zudem, niemals aggressiv der Frau gegenüber gewesen zu sein.
Seit dem 25. November 2020 bestand ein gerichtliches Kontaktverbot, weil die 35-Jährige den Angeklagten mehrfach wegen körperlicher Gewalt angezeigt hatte.
Das Urteil wird Mitte Juli erwartet.
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Landgericht verurteilt Ex-Freund Lebenslang für Mord an junger Ärztin in Fulda Veröffentlicht am 15.07.21 um 13:28 Uhr
Wegen Mordes an einer Ärztin hat das Landgericht Fulda ihren 31-jährigen Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Opfer hinterlässt einen zweijährigen Sohn.
Das Landgericht Fulda hat einen 31 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner ehemaligen Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 35-jährige Ärztin am 7. Dezember 2020 nach ihrer Nachtschicht aus dem Krankenhaus verfolgte und im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses ermordete.
Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest Laut Staatsanwaltschaft wurde die Frau durch einen einzigen Stich oder Schnitt in den Hals getötet, wahrscheinlich mit einem Messer. Bislang wurde die Tatwaffe nicht gefunden. Die Obduktion hatte ergeben, dass die Ärztin innerhalb von zwei Minuten verblutete und erstickte.
Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Der Angeklagte kann nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte bei den Plädoyers - ebenso wie die Nebenklage - eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert. Die Verteidigung plädierte aus Mangel an Beweisen auf Freispruch. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und bestritt, die Tat begangen zu haben.
Anklage: Mann wollte Beziehungsende nicht akzeptieren Oberstaatsanwältin Christine Seban geht davon aus, dass der Angeklagte das Beziehungsende mit seiner Ex-Freundin nicht akzeptieren wollte. Er soll die junge Mutter aus Eifersucht und Kränkung umgebracht haben. "Wenn er sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben", erläuterte Seban die Motivlage des Angeklagten.
Der Angeklagte präsentierte eine andere Version des Tattags. Er sagte, seine Ex-Partnerin sei Opfer einer Schutzgeld-Erpressung gewesen. Er räumte zwar ein, ihr nach der Arbeit auf ihrem Heimweg gefolgt zu sein. Als sie ihn gesehen habe, habe sie ihm aber zu verstehen geben, dass sie mit ihm gerade nicht sprechen könne. Daraufhin sei er rückwärts vom Grundstück gefahren. Gleichzeitig sei ein dunkles Auto in den Hinterhof eingebogen.
Für Angeklagten bestand Kontaktverbot Die Beziehung zu der Frau schilderte der Angeklagte vor Gericht als harmonisch. Streit oder eine Krise habe es nie gegeben. Die Akten besagten aber anderes: Seit dem 25. November 2020 bestand ein gerichtliches Kontaktverbot, weil die Ärztin den Angeklagten mehrfach wegen körperlicher Gewalt angezeigt hatte. Der Mann ist dreifach vorbestraft, auch wegen Körperverletzung. Die beiden hatten sich im Herbst 2020 getrennt.
Die Frau hinterlässt einen zweijährigen Jungen. Das Kind stammt aus einer vorherigen Beziehung. Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht den Anklagten zu einer Zahlung von 15.000 Euro an das Kind und 10.000 Euro an die Oma des Jungen, die sich um ihn kümmert.
Weitere InformationenSendung: hr4, 15.07.2021, 16.30 Uhr Ende der weiteren Informationen Quelle: hessenschau.de/Jörn Perske
Fuldaer ZeitungFulda „Mord zum Sonntag“ (7): Die Ärztin und der Wolf im Schafspelz Stand:28.04.2024, 10:41 Uhr
Der Mord an einer 35-jährigen Ärztin aus Fulda hat im Dezember 2020 die Region erschüttert. In der neuen Folge des Podcasts „Mord zum Sonntag“ geht es um die Aufarbeitung des Falls.
Fulda - In der siebten Folge von „Mord zum Sonntag“ beleuchten wir den tragischen Fall einer getöteten Ärztin aus Fulda. Ihr Ex-Freund steht im Mittelpunkt des Verdachts und des Gerichtsprozesses, der die Stadt bewegt hat.
Zeugenaussagen von Freundinnen und Nachbarn enthüllen eine Beziehung voller Kontrolle und Gewalt, die letztlich in Mord mündete. Diese Folge bietet tiefe Einblicke in die juristische und emotionale Aufarbeitung dieses dramatischen Falles.
Podcast „Mord zum Sonntag“ (7): Die Ärztin und der Wolf im Schafspelz Mord zum Sonntag ist ein True-Crime-Podcast der Fuldaer Zeitung. Alle zwei Wochen sprechen Redakteurin Sabrina Mehler und Tatort-Osthessen-Autorin Daniela Petersen über außergewöhnliche Verbrechen, die bis heute unvergessen sind.
Das Besondere: Zu ihren Gästen zählen Richter, Anwälte, Reporter und Ermittler der Polizei, die bei der Aufklärung hautnah dabei waren und die sich an die Fälle ihres Lebens erinnern. Wie kann es sein, dass eine Mutter ihre zwei kleinen Töchter tötet? Wer ist schuld an einer Gasexplosion mit zwei Toten? Was bringt einen eifersüchtigen Ehemann dazu, einen grausamen Mord zu begehen? Und kann ein Täter auch ein Opfer sein? Die beiden Moderatorinnen suchen gemeinsam mit ihren Gästen nach Antworten.