13.11.2020 15:37 442 Staatsanwältin marschiert mit Querdenker durch Berlin: Jetzt droht Ärger mit der Justiz
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik, ob eine Staatsanwältin gegen ihre Beamtenpflicht verstoßen hat.
Die Frau habe beispielsweise Ende August in Berlin an der Querdenken-Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen, an der auch sogenannte Reichsbürger und Rechtsextremisten beteiligt gewesen seien, berichtet der "Tagesspiegel" (Freitag).
Demnach soll die Frau mit weiteren Teilnehmern versucht haben eine Polizeikette zu durchbrechen. Nicht die einzige Demo gegen die Corona-Maßnahmen an denen sie teilgenommen hatte. Unter anderem soll sie auch bei der jüngsten Querdenker-Demo in Leipzig dabei gewesen sein.
Zudem soll die Berlinerin auf Facebook Verschwörungstheorien und Reichsbürger-Ideologien teilen und verbreiten. "Im vorliegenden Fall prüfen wir umfassend eine dienstrechtliche Komponente und ob Rechtsverstöße vorliegen", teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, am Freitag mit. "Ansonsten äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten."
Steltner erklärte, grundsätzlich habe jeder Staatsbürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und seine Meinung zu äußern. "Solange die Demonstrationen nicht verboten sind und solange er sich rechtstreu verhält, selbst bei abstrusen Veranstaltungen."
Senatsverwaltung spricht von einem Einzelfall
Es gebe aber gewisse Einschränkungen bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, etwa das Mäßigungsgebot für Beamte.
Der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Sebastian Brux, sagte am Freitag: "Wir verteidigen es grundsätzlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sich politisch engagieren können. Gleichwohl sollte man sich gut überlegen, an derartigen Versammlungen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten teilzunehmen, weil so ein öffentlicher Eindruck entstehen kann, der dem Ansehen der Justiz schadet."
Für Staatsdiener gelte hier ein Abstandsgebot. "Es obliegt nun der Staatsanwaltschaft, als zuständiger Dienstbehörde, zu klären, ob durch außerdienstliches Verhalten der Beamtin das Mäßigungsgebot verletzt wurde." Nach Darstellung der Senatsverwaltung handelt es sich um einen Ausnahmefall.
"Dass wir im Geschäftsbereich jemanden haben, die oder der sich an diesen Demonstrationen mit Rechtsextremen, Reichsbürgern und Antisemiten beteiligt, hatten wir in der Berliner Justiz bislang noch nicht", sagte Brux.
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