Terror 28.01.2020 14:25 365 Terrorprozess: Mitangeklagter räumt Sympathie für IS ein Im Prozess gegen den mutmaßlichen IS-Deutschlandchef Abu Walaa hat einer der Mitangeklagten Sympathie für die Terrormiliz Islamischer Staat eingeräumt.
Celle - Ein angeklagter Reisebüroinhaber aus Duisburg sagte am Dienstag aus, tatsächlich mit dem IS sympathisiert zu haben.
Das Oberlandesgericht Celle wird während des Prozess stets gut bewacht.
Allerdings behauptet der Angeklagte, er habe den IS nicht aktiv unterstützt und er habe seine Koranschüler auch nicht zu einer Ausreise in das IS-Gebiet ermuntert. "Anfang 2015 hatte ich eine gewisse Sympathie für diese Terrororganisation, das kann ich nicht abstreiten", sagte der Mann.
Die Anklage wirft dem Türken vor, junge Leute im Hinterzimmer seines Reisebüros in Duisburg-Rheinhausen islamistisch radikalisiert zu haben. Am vergangenen Prozesstag hatte der Mann eine vorbereitete Erklärung verlesen und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen, am Dienstag antwortete er erstmals auf Nachfragen des Gerichtes.
Der Iraker Abu Walaa und vier Mitangeklagte müssen sich in Celle seit fast zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat verantworten.
Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. Bislang hatten sie alle zu den Vorwürfen geschwiegen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
24.02.2021 11:23 843 Terror-Prozess: Hassprediger Abu Walaa zu langer Haftstrafe verurteilt
Celle - Das Oberlandesgericht Celle hat den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Abu Walaa (37) wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig.
Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren.
Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim".
Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben.
Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.
10 Jahre Haft für Hassprediger Abu Walaa wegen Unterstützung des IS-Terrors Radikalisierung im Reisebüro
Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen.
Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.
Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren.
Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.
Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht.
In Dortmund war regelmäßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete.
Keine Aussage von V-Mann "Murat"
Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt.
Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.
Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben.
Tag24 Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer Angeklagter rechtskräftig
Beschluss vom 9. August 2022 – 3 StR 500/21
Das Oberlandesgericht Celle hat den Angeklagten Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen und zusätzlicher Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten, die beiden weiteren Angeklagten unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ebenfalls zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen galt der Angeklagte A. im Tatzeitraum von Frühjahr 2014 bis September 2016 bei salafistisch-dschihadistischen Islamisten in Deutschland als eine führende Autorität. Er war als Prediger in einer Moschee in Hildesheim tätig. Der "Islamische Staat" (IS) setzte ihn als Vertreter mit der Befugnis zur Erstattung von Rechtsgutachten und Rekrutierer ein. Der Angeklagte animierte seine Anhänger, zum IS auszureisen oder zumindest in Deutschland für diesen tätig zu werden. Er unterstützte Ausreisewillige tatkräftig auf vielfältige Weise. Zudem stand er in Kontakt mit dem Angeklagten Boban S., der eine zentrale Person der IS-affinen Szene in Nordrhein-Westfalen war und in einer Dortmunder Wohnung Indoktrinationsveranstaltungen für IS-Sympathisanten abhielt. Der weitere Angeklagte Mahmoud O. war im Umfeld der Hildesheimer Moschee engagiert und half dem Angeklagten A. Die drei Angeklagten waren in unterschiedlicher Weise an der Ausreise mehrerer junger Männer nach Syrien beteiligt, die sich dem IS anschlossen, für diesen tätig wurden und teils auch Selbstmordattentate mit einer Vielzahl von Toten begingen.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen, da die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Celle - Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 StE 1/17
Karlsruhe, den 12. September 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle